§1 GELTUNGSBEREICH

(1)Die Vermietung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§2 EIGENTUMSSCHUTZ

(1)Die dem Mieter ausgehändigten Mietgeräte verbleiben mit allen Bestandteilen Eigentum des Vermieters.

(2)Eine Aushändigung oder Weitervermietung an Dritte oder der Verkauf oder die Verpfändung der Mietgeräte ist nicht zulässig.

§3 VERFÜGBARKEIT

(1)Die Verfügbarkeit der angebotenen Leihgeräte steht unter Vorbehalt des Vermieters. Im Falle unvorhergesehener und unverschuldeter Umstände muss der Vermieter die Verfügbarkeit der Mietgegenstände nicht garantieren.

(2)Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, reservierte Mietgegenstände nicht zur Verfügung zu stellen und kann dafür nicht in Haftung genommen werden. Für den Mieter fallen in diesem Fall keine Kosten an. Die Annahme eines Auftrages halten wir uns ausdrücklich vor. Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich.

§4 PREISE UND ZAHLUNG

(1)Alle aufgeführten Preise verstehen sich in Euro und exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Zt. 19%. Der Mieter ist verpflichtet, innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungserhalt die Rechnung zu begleichen.

(2)Der Mieter ist auch dann zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet, wenn die tatsächliche zeitliche Nutzung nicht der vereinbarten zeitlichen Nutzung entspricht. Anderweitige Vereinbarungen können nur schriftlich durch den Vermieter getroffen werden.

§5 VERZUG UND BEANSTANDUNG

(1)Bei nicht fristgemäßer Zahlung kommt der Kunde ohne weitere Erklärung in Verzug. Der Vermieter behält sich vor, in diesem Fall die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Eine Geltendmachung von weiteren Ansprüchen bleibt hiervon unberührt.

(2)Der Mieter muss Beanstandungen von Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Zugang schriftlich geltend machen, ansonsten sind diese Gegenstandslos.

(3)Befindet sich der Kunde hinsichtlich früherer Aufträge in Zahlungsverzug, kann der Vermieter jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

§6 KAUTION UND VERSICHERUNG

(1)Der Vermieter ist grundsätzlich jederzeit dazu berechtigt, vor der Übergabe von Geräten eine Kaution bis in Höhe des Bruttoneupreises des jeweiligen Gerätes zu erheben. Die eventuelle Erhebung einer Kaution wird dem Mieter nach der Gerätebuchung mitgeteilt. Die Kaution kann entweder in Bar, oder als Bank- bzw. PayPal Überweisung entrichtet werden, wobei der Mieter evtl. anfallende Gebühren übernimmt.

(2)Die Kaution wird dem Mieter unverzüglich nach beanstandungsloser Rückgabe der Mietgeräte durch den Vermieter erstattet.

(3)Die Mietgeräte sind grundsätzlich nicht versichert. Der Mieter ist ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietgeräte bis zur Höhe des Anschaffungspreises für Schäden, Verlust oder Diebstahl vollumfänglich haftbar

(4)Die Mietgegenstände sind nur versichert, wenn der Mieter optional die Versicherungsoption bei der Übergabe der Leihgeräte in Anspruch nimmt. Die Selbstbeteiligung beträgt in diesem Fall 2.000 €. Grundsätzlich nicht gedeckt sind Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie Verlust durch Belassen der Leihgeräte in Fahrzeugen während der Nachtzeit (22 Uhr bis 06 Uhr). Der Geltungsbereich ist Deutschland.

§7 GERÄTE ÜBERGABE UND HAFTUNG

(1)Übernimmt der Mieter die Geräte ohne die Anzeige von Mängeln, gilt dies als Bestätigung des vertragsgemäßen und einwandfreien Zustandes der Mietgeräte.

(2)Der Mieter ist spätestens bei der Rückgabe der Leihgeräte verpflichtet, den Vermieter unaufgefordert auf eventuelle Schäden aufmerksam zu machen. Dies gilt auch, wenn der Mieter Schäden nur für möglich hält. Der Vermieter behält sich vor, bei der Rückgabe von Leihgeräten diese ausführlich zu prüfen und bei Beschädigungen entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen.

(3)Grundsätzlich ist der Mieter ab der Übergabe der Leihgeräte voll und uneingeschränkt für die verliehenen Geräte haftbar und muss im Falle von Beschädigungen, Beschlagnahmungen, Verlust oder Diebstahl voll für entstandene Schäden bis maximal zum Bruttoneupreis der Leihgeräte haften. Die Transportgefahr geht mit Verlassen der Leihgeräte aus dem Lager auf den Mieter über.

(4)Liegen bei der Übergabe nicht erkennbare Mängel an den Leihgeräten vor, bleibt es dem Mieter vorbehalten, später den Nachweis zu leisten, dass die Mängel bereits bei Übergabe der Geräte vorhanden waren.

§8 MIETZEIT

(1)Die Mietzeit beginnt mit dem Erhalt der Mietgeräte und endet gemäß dem auf dem Mietvertrag angegebenen und vereinbarten Datums. Verzögert sich die vertraglich vereinbarte Rückgabe der Mietgeräte über die festgesetzte Mietzeit hinaus, kann der Vermieter den Mietpreis entsprechend anpassen.

(2)Leihgeräte, die vor 14 Uhr ausgegeben oder nach 10 Uhr zurückgeliefert werden, werden mit dem vollen Tagessatz verrechnet. Es besteht keine Pflicht zur Nutzung der Leihgeräte, daher werden ale Leihtage berechnet.

(3)Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach Absprache und mit der Zustimmung des Vermieters und vor der Beendigung des laufenden Mietvertages zulässig.

(4)Für eventuelle, dem Vermieter entstehende Schäden, bspw. durch nicht Verfügbarkeit und daraus resultierenden monetären Einbußen, kann der Mieter haftbar gemacht werden.

§9 PFLICHTEN DES MIETERS

(1)Gegenüber dem Vermieter ist der Mieter verpflichtet, unaufgefordert über die Verwendung und den Einsatzort der Mietgeräte zu informieren, insbesondere über außergewöhnliche Produktionsbedingungen und Drehorte.

(2)Der Mieter ist verpflichtet, angemessene Maßnahme zum Schutz der Leihgeräte zu treffen. Dazu zählen der Schutz vor Witterungseinflüssen, insbesondere Hitze, starke Sonenneinstrahlung, Sand, Staub, Feuchtigkeit, Salzwasser und Regen.

(3)Der Mieter ist verpflichtet, die Leihgeräte angemessen während des Transportes durch geeignete Verpackungen gegen Sturz-, Stoß- und Erschütterungsschäden zu schützen sowie sehr sorgfältig gegen Diebstahl und Verlust zu sichern.

(4)Im Falle einer Beschlagnahmung der Leihgeräte ist der Mieter verpflichtet, Schadensersatz mindestens in Höhe des Mietausfalles bis zur Rüchgabe der Leihgeräte an den Vermieter, bei Totalverlust in Höhe des jeweiligen Neuwertes der Leihgeräte.

(5)Eine gewerbliche Weiterbvermietung der Leihgeräte ist nur zulässig, wenn dies der Vermieter ausdrücklich schriftlich gestattet hat.

(6)Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung sowie auch nur den Verdacht auf Beschädigung umgehend, spätestens aber bei der Rückgabe der Leihgeräte, dem Vermieter mitzuteilen.

(7)Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen jedweder Art an den Leihgeräten durchzuführen. Beschädigte und defekte Geräte sind dem Vermieter umgehend wieder auszuhändigen. Nur der Vermieter ist berechtigt, erforderliche Reparaturen der Leihgeräte in Auftrag zu geben. Durch den Mieter verschuldete notwendige Reparaturen muss dieser in voller Höhe erstatten. Der Kunde hat bei der Schadensabwicklung eine Mitwirkungspflicht.

§10 STORNIERUNG, RÜCKTRITT VON EINEM AUFTRAG

(1)Im Falle eines Widerrufs bzw. einer Stornierung durch den Mieter entstehen folgende Kosten:
– Bis 10 Werktage vor dem ersten Miettag – keine Kosten –
– Bis 3 Werktage vor dem ersten Miettag – ein Miettag –
– Ab 3 Werktage bis zum Zeitpunkt der Lieferung – voller Rechnungsbetrag –

(2)Eine Stornierung bzw. ein Rücktritt von einem Auftrag ist nur schriftlich möglich. Stornierung und/oder Rücktritt sind nicht mehr möglich, wenn BFrentals GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung, d. h. mit dem Versenden der Mietgegenstände begonnen hat.

§11 HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

(1)Der Vermieter haftet für den technisch funktionstüchtigen Zustand der Geräte zum Zeitpunkt der Übergabe.

(2)Der Vermieter übernimmt keine Gewähr, dass die Leihgeräte der vom Mieter beabsichtigten Verwendung genügen. Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass die Leihgeräte für die gewünschte Produktion geeignet sind.

(3)Der Vermieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern des Vermieters

(4)Der Vermieter haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Leihgeräte samt Zubehör entstehen.

(5)Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzforderung der Höhe nach auf den Betrag desn Mietpreises, der für einen Tag fällig wäre, begrenzt.

(6)Der Vermieter haftet nicht für Datenverlust der bei Einsatz vermieteter Speichermedien entsteht. Der Mieter hat sich durch eine geeignete Datensicherungsstrategie vor eventuellem Datenverlust selbständig abzusichern.

(7)Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie z.B. Wetter, Streik der Zulieferer, Aussperrung, Materialknappheit, behördliche Anordnungen hat der Vermieter nicht zu vertreten.

§12 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

(1)Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3)Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(4)Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Mieter.

(5)Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

(6)Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie für jedes einzelne Geschäft vereinbart und schriftlich niedergelegt werden.

§13 DATENSCHUTZ

(1)Personenbezogene Daten werden, sofern nicht eine separate zusätzliche Einwilligung vorliegt, nur zum Zwecke der Erfüllung der Vertragspflicht des Vermieters aus den abgeschlossenen Verträgen erhoben, verarbeitet und genutzt. Für darüber hinausgehende Daten wird eine separate Einwilligung eingeholt.

(2)Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur Vertragsabwicklung und zur technischen Unterstützung der durch den Mieter in Anspruch genommenen Leistungen oder Funktionalitäten können die Daten des Mieters im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt werden. 
Der Vermieter gewährleistet in Fällen der Auftragsdatenverarbeitung den gleichen Schutz der personenbezogenen Daten, wie er in Absatz (1) vorgesehen ist.

(3)Der Vermieter behält sich das Recht vor, vor einer Vermietung eine Bonitätsprüfung des Mieters durchzuführen. Auf Nachfrage wird dem Mieter mitgeteilt, an welche Unternehmen der Vermieter zum Zwecke der Bonitätsprüfung Daten übermittelt hat. Ebenso wird dem Mieter auf Verlangen mitgeteilt, wo er Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten kann.

§14 SALVATORISCHE KLAUSEL

(1)Die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedinungen wird nicht dadurch berührt, daß eine oder mehrere der Klauseln – gleich aus welchem Rechtsgrund- ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein sollte. Für diesen Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommende wirksame Regelung zu vereinbaren.